Für die Aufnahme in den M-Zug der Mittelschule Gochsheim kommen zwei Wege in Frage:

das Aufnahmeverfahren in den M-Zug basiert auf den KMS vom 15.03. und 10.06.11 und 23.07.14

 

1. Direkte Aufnahme in den M-Zug

a. Aufnahmebedingungen:

Schüler werden direkt in den M-Zweig aufgenommen, wenn folgende Notenschnitte erreicht werden:

Aufnahme M7 mit einem Schnitt von 2,66 (z.B. Deutsch 2/Mathematik 3/ Englisch 3)

Aufnahme M8 mit einem Schnitt von 2,33 (z.B. Deutsch 2/Mathematik 2/Englisch 3)

Aufnahme M9 mit einem Schnitt von 2,33 (                                   „                             )

alle diese Schnitte müssen im Zwischen- oder Jahreszeugnis des aktuellen Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht werden!

Aufnahme M10 mit einem Schnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch der Prüfung des qualifizierenden Mittelschulabschlusses.

 

Aufnahme mit dem Zwischenzeugnis

Für die Aufnahme in die Klassen M7-M9 stellen die Eltern nach Ausgabe des Zwischenzeugnisses einen Antrag bei der Klassenleitung der abgebenden Schule.

Die Schüler, die die oben genannten Schnitte erreicht und einen Antrag gestellt haben, werden in den M-Zug an der Mittelschule Gochsheim aufgenommen.

 

Aufnahme mit dem Jahreszeugnis

Werden die oben genannten Schnitte erst mit dem Jahreszeugnis erreicht oder erfolgt der Entschluss der Erziehungsberechtigen erst am Ende des Schuljahres können die Eltern die Anmeldung für die Klassen M7-M9 auch in der ersten Ferienwoche der Sommerferien vornehmen.

 

Aufnahme in die M10

Die Aufnahme in die M10 findet am Ende des Schuljahres statt. Zur Aufnahme müssen die Schüler ihr Zeugnis über den qualifizierten Mittelschulab­schluss mit den erreichten Noten vorweisen. Für den Fall des Nichterreichens des Schnittes kann in der letzten vollen Schulwoche auch an den Aufnahmeprüfungen teilgenommen werden.

 

2. Aufnahme über die Aufnahmeprüfung

Alle Schüler, die die oben genannten Schnitte für den direkten Einstieg in die M-Klassen M7-M9 nicht erreicht haben und dennoch in die M-Klassen wollen, können sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen.

a. Aufnahmebedingungen über die Aufnahmeprüfung

Wenn der Schüler den erforderlichen Aufnahmeschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nicht erreicht hat, kann er in allen Fächern zur Aufnahmeprüfung antreten, um seinen Schnitt zu verbessern. Der neue Aufnahmeschnitt errechnet sich aus den erreichten Noten der Aufnahmeprüfung und des Zwischenzeugnisses. Sollte der Schü­ler mit einer oder den folgenden Aufnahmeprüfungen den geforderten Aufnahmeschnitt er­reicht haben, kann er die Prüfung beenden. Generell ist eine Verschlechterung nicht möglich. Es ist auch möglich, dass sich der Schüler nur an der Aufnahmepruefung in einem Fach oder zwei Faechern teilnimmt. Er kann auch Aufnahmeprüfung in einem mit der Note 2 bewerteten Fach machen, um seinen Schnitt zu verbessern.